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Leitlinien zur Richtlinie über einheitliche Ladegeräte veröffentlicht

Zum Ende dieses Jahres werden einheitliche Ladekabel für bestimmte Funkanlagen wie Handys, Tablets und Spielkonsolen zur Pflicht. Ab 2026 gilt dann auch für Laptops, dass Ladekabel mit USB-C-Ende zum Standard werden. Diese technische Vereinheitlichung soll nicht nur Käufer finanziell entlasten, indem nicht zu jedem neuen Gerät auch ein neues Ladekabel erworben werden muss. Insbesondere soll auch Elektroschrott vermieden werden.

Zunächst hatten bereits freiwillige Initiativen der Industrie zu einer Reduzierung von 30 auf nunmehr 3 Typen an Ladekabeln geführt. Da die Kommission dies für nicht ausreichend befunden hat, wurde mit der Richtlinie (EU) 2022/2380 die vollständige Standardisierung und Vereinheitlichung von Ladekabeln verbindlich festgelegt.

Heute hat die EU Kommission dazu Leitlinien im EU Amtsblatt veröffentlicht. Diese sind zwar nicht verbindlich, bieten aber dennoch eine wertvolle Hilfestellung zur Auslegung und zur Umsetzung der Richtlinie.

Und auch in der Gesetzgebung auf nationaler Ebene tut sich was: Nachdem das entsprechende nationale Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie im März bereits durch den Bundestag angenommen wurde, hat Ende April nunmehr auch der Bundesrat grünes Licht gegeben und dem Gesetz zur Änderung der Funkanlagenrichtlinie zugestimmt.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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