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Verschiedene Gesetzesvorhaben finden Mehrheit im Europäischen Parlament

Mehrheit fand zum einen die europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CS3D), deren Schicksal lange ungewiss war. Erst nach einer weitreichenden Abschwächung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, stimmte die ausreichende Mehrheit im Rat für die Richtline (wir berichteten). Ziel dieser ist es, Unternehmen in die Verantwortung zu ziehen, Mensch und Umwelt im Rahmen ihrer globalen Lieferketten besser zu schützen. Darüber, zu welchen Änderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Richtlinie führen wird, werden wir Sie zeitnah im Rahmen einer Mandanteninformation unterrichten.

Zudem stimmte das Parlament dafür, Produkte aus Zwangsarbeit zu verbieten. Der Rat muss der Verordnung zum Verbot von Zwangsarbeit noch zustimmen, was aber als Formsache gilt. Die zuständigen Behörden sollen ermächtigt werden, Untersuchungen einzuleiten, vermuten sie Zwangsarbeit in der Lieferkette eines Produkts. Bestätigt sich dieser Verdacht, sollen die entsprechenden Waren schon an der Grenze beschlagnahmt und ein Verkauf auf dem europäischen Markt verhindert werden. Ab 2027 soll die Verordnung die Mitgliedstaaten zur Anwendung im Einzel-, aber auch im Onlinehandel verpflichten.

Auch für produktrechtliche Gesetzesvorhaben hat das Parlament den Weg frei geräumt, die allesamt wichtige Bausteine des European Green Deals sind. Zu nennen ist dabei in erster Linie die neue Ökodesign-Verordnung, die nunmehr nur noch eine Mehrheit im Rat finden muss. Sie wird die bisherige Ökodesign-Richtlinie ablösen und sowohl den Anwendungsbereich als auch die Ökodesign-Anforderungen wesentlich erweitern (wir berichteten).

Die erforderliche Mehrheit im Parlament erhielten aber auch die neue europäische Verpackungsverordnung, die die seit fast 30 Jahren geltende Verpackungsrichtlinie ablösen soll, sowie die Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Die Verpackungsverordnung soll Unternehmen zukünftig verpflichten, einen gewissen Anteil ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Vorgesehen ist zudem die Einführung eines europaweiten Pfandsystems für Kunststoffflaschen sowie eine verbindliche Vorgabe zum Rezyklatanteil in neuen Kunststoffverpackungen. Das Recht auf Reparatur hingegen soll es Verbrauchern ermöglichen, Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren zu können, und zwar auf einfache und kostengünstige Weise. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Staubsauer, aber auch Fahrräder, Smartphones und Tablets müssen zukünftig reparaturfreundlich sein und die Hersteller werden verpflichtet die erforderlichen Ersatzteile und Anleitungen zur Reparatur bereitstellen.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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