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Neue Ökodesign-Verordnung vom EU Parlament verabschiedet

Am 23.4. hat das Europäische Parlament die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) beschlossen. Der Rat muss der Verordnung noch zustimmen, was als Formsache gilt. 20 Tage nach Veröffentlichung der ESPR im EU-Amtsblatt tritt diese dann in Kraft. Die Verordnung löst die im Jahr 2009 novellierte Ökodesign-Richtlinie ab. Wie bisher handelt es sich um einen regulatorischen Rahmen, der durch europäische Durchführungsrechtsakte (Delegierte Verordnungen) zumeist produktgruppenbezogen konkretisiert werden muss. Allein das in der Öffentlichkeit viel beachtete Vernichtungsverbot für bestimmte Textilien und Schuhe gilt unmittelbar.

Wesentliche Neuerung der Ökodesign-Verordnung sind insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf grundsätzlich alle Waren, die Einführung zahlreicher neuer Ökodesign-Anforderungen, insbesondere aus dem Bereich der Kreislaufwirtschaft, die starke Ausweitung von Informationspflichten und die Einführung eines Digitalen Produktpasses. In Kürze werden wir sie anhand einer ausführlichen Mandanteninformation zur Ökodesign-Verordnung im Detail zu den Neuerungen informieren. Den vom Parlament angenommenen Text finden Sie hier

Hinweisen möchten wir Sie schließlich auch auf den im Nomos-Verlag erscheinenden Einführungsband zur Ökodesign-Verordnung, der von Frau Dr. Fehse und Herrn Dr. Nusser herausgegeben wird, vgl. https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/das-neue-oekodesign-recht-id-114981/.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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