Compliance & ESG

Akkreditierungsrecht

Die Akkreditierung privater Stellen durch eine Akkreditierungsbehörde ermöglicht die Auslagerung von Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten auf private Stellen.

Die Akkreditierung ist regelmäßig die Voraussetzung für die Notifizierung oder Zulassung privater Stellen.

Das Akkreditierungsrecht ist insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (sog. Akkreditierungsverordnung) sowie dem Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) geregelt. Die Akkreditierungsstelle prüft im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens die Kompetenz der privaten Stellen anhand von Normen und sonstigem Regelwerk. Hierbei können sich spezielle Anforderungen auch aus Gesetzen, Verordnungen oder dem sonstigen Regelwerk ergeben (z.B. Anforderungen an Trinkwasseruntersuchungsstellen nach der TrinkwV, Anforderungen an notifizierte Stellen nach der EU-BauPVO, etc.).

Nicht selten kommt es im Rahmen der Verfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den privaten Stellen und der Akkreditierungsstelle. Wir begleiten private Stellen durch das Akkreditierungsverfahren und vertreten ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Wir unterstützen außerdem bei der Umsetzung normativer Anforderungen, wie z.B. rechtlich durchsetzbarer Vereinbarungen mit Kunden oder Unterauftragnehmern.

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